Aufgabenbereiche

Der Aufgabenbereich eines Hegering ist weit gefächert. Unter Hege werden im Jagdrecht alle Maßnahmen definiert, die den Lebensraum vom Wild betreffen.

Im Bundesjagdrecht ist die Hege mit dem Jagdrecht unzertrennbar miteinander verbunden:

Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten, artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen …

BJG §1, Abs. 2

Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

  • Wildzählungen/Wildmonitoring (um die Dichte einer Wild-Population ermitteln zu können)
  • Abstimmungen von Abschussplänen
  • gemeinsame Hegemaßnahmen (Errichtung von Ruhezonen, Wildäcker, Wildwiesen, Deckungen, ggf. Besucherlenkungen, etc.)
  • Jungwildrettung
  • Vereinbarungen zur Wildfolge
  • Brauchtum & Tradition